|
|
|
Ein Mediationsverfahren zeichnet
sich durch die folgenden Besonderheiten aus:
- Es ist freiwillig.
auf viele Arten
Freiwillige Teilnahme aller Parteien.
Es besteht keine rechtlich verbindliche Verpflichtung das Ergebnis dieses
Verfahrens zu akzeptieren, es sei denn, die Parteien entscheiden sich
dafür.
- Es ist neutral.
Ein Mediator ist unparteiisch und neutral. Er oder sie gewährleistet,
dass die Verhandlung in einem zuverlässigen Umfeld stattfinden
kann.
- Es ist vertraulich.
Verhandlungen sind nicht öffentlich. Die Parteien bestimmen selbst,
wer ein Recht zur Teilnahme hat.
- Die Herrschaft über die Konfliktlösung verbleibt vollständig
in den Händen der Streitparteien.
Die Parteien lösen Probleme selbstständig mit Unterstützung
der neutralen Partei. Wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass
es in Fällen, in denen Mediation zur Anwendung gekommen ist, sehr
viel wahrscheinlicher ist, dass die ausgehandelte Lösung auch umgesetzt
wird. Das Verfahren an sich bringt auch eine gesteigerte Zufriedenheit
und Selbstachtung der Parteien mit sich. Dies ist ein nicht zu unterschätzender
Vorteil bei privaten und/oder emotionalen Streitigkeiten.
- Es obliegt den Parteien, ihre Vereinbarung zusätzlich vollstreckbar
zu gestalten.
Im Rahmen der geltenden Gesetze haben die Parteien die Möglichkeit,
ihre Vereinbarung nach dem anwendbaren Prozessrecht vollstreckbar zu
gestalten.
- Beweisantritt ohne Beschränkungen.
Beweise können ohne die Begrenzungen des Verfahrensrechts angetreten
werden.
|
|