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Mediation
- Mediation kann als angeleitete Verhandlung mit einer neutralen
dritten Partei verstanden werden.
Verhandlung kann als Kommunikation mit dem Zweck, eine Lösung zu
erzielen verstanden werden, oder zumindest zu einer Übereinkunft
zu gelangen. Folglich:
- Mediation kann als angeleitete Kommunikation betrachtet werden,
mit dem Ziel eine Lösung zu erzielen oder zumindest eine Vereinbarung.
- Mediation bezeichnet ein strukturiertes Verfahren unabhängig
von seiner Bezeichnung, in dem zwei oder mehr Streitparteien mit Hilfe
eines Mediators auf freiwilliger Basis selbst versuchen, eine Vereinbarung
über die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu erzielen. Dieses Verfahren
kann von den Parteien eingeleitet oder von einem Gericht vorgeschlagen
oder angeordnet werden oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats vorgeschrieben
sein.
Es schließt die Mediation durch einen Richter ein, der nicht für
ein Gerichtsverfahren in der betreffenden Streitsache zuständig
ist. Nicht eingeschlossen sind Bemühungen zur Streitbeilegung des
angerufenen Gerichts oder Richters während des Gerichtsverfahrens
über die betreffende Streitsache.
(Dies ist die Definition der Richtlinie 2008/52/EC zu einzelnen Aspekten
der Mediation in Zivil- und Handelssachen.)
- Mediation stellt den Streitparteien keine Lösung für
ihre Streitigkeit zur Verfügung, die Lösung muss von den Parteien
selbst durch eine gemeinsame Vereinbarung erarbeitet werden. Der Mediator
unterstützt den Kommunikationsprozess und hilft bei der Verhandlung
und Konsensfindung. Anders als ein Richter verfügt er über
keine Entscheidungsmacht, und anders als ein Schiedsrichter oder Schlichter
unterbreitet er keine direkten Vorschläge zur Lösung eines
Konfliktes.
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