Weitere Informationen

  • Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen
  • Das Europäische Netzwerk der Ombudspersonen
    Das Europäische Netzwerk der Ombudspersonen besteht aus beinahe 90 Standorten in 31 europäischen Ländern. Innerhalb der Europäischen Union umfasst es Ombudspersonen und ähnliche Einrichtungen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene. Unternehmen, Vereinigungen und Organisationen mit Sitz in der Europäischen Union können beim Europäischen Ombudsmann eine Beschwerde über Misswirtschaft in europäischen Institutionen und Gremien einreichen.
  • Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
    Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert jedermann - gleich ob Kind, Ausländer, Gefängnisinsasse, Organisation oder Teil einer Partei - das Recht sich mit Anregungen zur Gesetzgebung oder Beschwerden an die zuständigen Stellen oder auf nationaler Ebene an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags zu wenden.
  • Schlichter in Deutschland


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