Mediation

Mediation kann man bezeichnen als angeleitete Verhandlung.

Verhandlung kann man bezeichnen als Kommunikation, um eine Einigung zu erzielen

also:

Mediation kann man bezeichnen als angeleitete Kommunikation, um eine Einigung zu erzielen.

§ 1 Abs. 1 östereichisches Bundesgesetz über die Mediaton in Zivilsachen (ZivMediatG) v.6. Juni 2003
formuliert es wie folgt:

Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbstverantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
© Sabine König